Kaufen Sie sich gerne Altlasten ein?

Warum die bAV´s neuer Mitarbeiter zur Haftungsfalle werden – und wie Sie das vermeiden


Ein neuer Mitarbeiter kommt ins Unternehmen.
Qualifiziert. Motiviert. Passt ins Team.

Und er bringt etwas mit:
Einen bestehenden bAV-Vertrag vom Vorarbeitgeber.

HR will helfen. Will unkompliziert sein.
Also wird der Vertrag „einfach übernommen“.

Klingt harmlos.
Ist es nicht.


Was Sie gerade unterschrieben haben

Mit der Übernahme eines bestehenden bAV-Vertrags übernehmen Sie nicht nur eine Police.

Sie übernehmen eine Zusage.
Eine arbeitsrechtliche Verpflichtung.
Und möglicherweise: die Konstruktionsfehler des Vorarbeitgebers.

Das Tückische daran:
Sie merken es nicht sofort.
Sondern Jahre später.
Wenn der Mitarbeiter in Rente geht.
Wenn die Auszahlung niedriger ausfällt als erwartet.
Wenn plötzlich ein Anwalt anruft.

Und dann hören Sie den Satz, den kein Geschäftsführer hören will:

„Der Arbeitgeber muss die Differenz ausgleichen.“


Die Einstandspflicht – das unterschätzte Risiko

Viele Unternehmer denken:
„Der Vertrag läuft über eine Versicherung. Das ist deren Problem.“

Das ist ein Irrtum.

Das Betriebsrentengesetz ist eindeutig:
Der Arbeitgeber haftet für die zugesagte Leistung.
Auch wenn ein externer Versorgungsträger die Leistung kürzt.
Auch wenn die Police weniger liefert als kommuniziert.

Die Einstandspflicht ist verschuldensunabhängig.
Es geht nicht um Schuld.
Es geht um: Zusage versus Realität.

Und wenn diese nicht übereinstimmen, zahlen Sie.
Mit Ihrem Unternehmen.
Im schlimmsten Fall: mit Ihrem Privatvermögen.


Drei Wege, wie „mitgebrachte bAV´s“ zur Zeitbombe werden

1. Ungeprüfte Übernahme = Übernahme von Fehlern

Wenn Sie eine Zusage übernehmen, übernehmen Sie auch deren Schwächen (Altlasten).
War die ursprüngliche Zusage fehlerhaft dokumentiert?
Passt die Police nicht zur Kommunikation?
Das ist jetzt Ihr Problem.

2. Zusage und Police passen nicht zusammen

In der Kommunikation klang es nach Garantie.
In der Police steht: marktabhängig.
Die Differenz?
Landet bei Ihnen.

3. Payroll-Fehler mit Langzeitwirkung

Beitragsart falsch erfasst.
Arbeitgeberzuschuss vergessen.
Steuerliche Behandlung unklar.

Kleine Fehler heute.
Große Probleme bei der Betriebsprüfung morgen.


Der 15%-Zuschuss – kennen Sie Ihre Pflicht?

Seit 2019 gilt:
Bei Entgeltumwandlung müssen Arbeitgeber 15% Zuschuss zahlen – wenn sie dadurch Sozialversicherungsbeiträge sparen.

Das ist keine Empfehlung.
Das ist eine gesetzliche Pflicht.

Und sie wird geprüft.
Bei Betriebsprüfungen.
Bei Streitfällen.
Bei Kündigungen.

Wissen Sie, ob Ihre Payroll das korrekt abbildet?
Bei jedem Mitarbeiter?
Auch bei den „mitgebrachten“ Verträgen?


Das persönliche Risiko: Warum Geschäftsführer haften

Viele denken: „Im schlimmsten Fall zahlt die GmbH.“

Das stimmt nicht immer.

§ 43 GmbHG verlangt von Geschäftsführern die „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes“.

Übersetzt bedeutet das:
Wenn bAV-Risiken erkennbar waren, aber niemand hingeschaut hat – kann das auf Sie persönlich zurückfallen.

Keine Dokumentation?
Keine Prozesse?
Keine Prüfung bei Übernahme?

Das sind keine Kavaliersdelikte.
Das sind Organisationsmängel.

Und bei einem größeren Schaden fragt der Gesellschafter, der Beirat oder der Insolvenzverwalter:
„Warum wurde das nicht gemanagt?“

Die Antwort „Das macht doch HR“ reicht dann nicht mehr.


Warum HR das Problem nicht alleine lösen kann

HR macht in der Regel einen guten Job.
Aber bAV ist kein HR-Thema.

bAV liegt an der Schnittstelle von:

  • Arbeitsrecht
  • Steuerrecht
  • Versicherungsmathematik
  • Payroll-Praxis

Das ist Spezialwissen.
Und genau deshalb passieren die Fehler nicht aus Nachlässigkeit.
Sondern aus Überforderung.

Was fehlt, ist keine bessere Software.
Was fehlt, ist eine zweite Meinung.
Von jemandem, der keine Police verkaufen will.



Warum das Gewerbezentrum.NRW anders arbeitet

Die meisten Unternehmer haben schlechte Erfahrungen mit Versicherungsvermittlern gemacht.

Verständlich.

Das Gewerbezentrum.NRW ist kein normaler Vermittler.
Sondern ein Ankerzentrum für kleine und mittlere Unternehmen.

Der Unterschied:

Neutralität
Wir arbeiten nicht im Interesse eines bestimmten Versicherers.
Wir arbeiten in Ihrem Interesse.

Struktur statt Produkt
Wir verkaufen keine 0815-Policen.
Wir prüfen, dokumentieren und schaffen Klarheit.

Netzwerk statt Einzelkämpfer
Hinter uns steht eines der größten unabhängigen Sachverständigen-Netzwerk Deutschlands.
Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer – je nachdem, was Ihr Fall braucht.


Was wir konkret für Sie tun

bAV-Bestandsaufnahme
Welche Verträge existieren? Welche Zusagen wurden gemacht? Wo sind die Lücken?

Dokumenten-Check
Passt das, was kommuniziert wurde, zur tatsächlichen Police?

Onboarding-Prozess für mitgebrachte bAV
Keine Übernahme mehr ohne Prüfung. Klare Kriterien. Dokumentierte Entscheidung.

Zuschuss-Compliance
Prüfung, ob der 15%-Arbeitgeberzuschuss korrekt umgesetzt wird.

Enthaftung der Geschäftsführung
Strukturierte Dokumentation, die im Streitfall zeigt: Sie haben Ihre Sorgfaltspflichten erfüllt.


Mini-Check: Produziert Ihre bAV gerade Haftung?

Drei oder mehr „Ja“? Dann sollten Sie handeln.

  • Neue Mitarbeiter bringen Verträge mit – und HR übernimmt „irgendwie“
  • Es gibt keine aktuelle Versorgungsordnung
  • Niemand kann erklären, welche Zusageart im Unternehmen gilt
  • Der 15%-Zuschuss wurde nie systematisch geprüft
  • Es existieren viele Einzelabsprachen statt einer Standardregel
  • bAV läuft über mehrere Vermittler parallel
  • Es gab schon Beschwerden: „Die Rente fällt niedriger aus“
  • Geschäftsführung hat das Thema nie als Risiko auf dem Radar gehabt

Hier können Sie auch Ihr Unternehmen auf weitere (Haftungs-)Risiken kostenfrei testen:


Der nächste Schritt

bAV muss kein Risiko sein.
Mit der richtigen Struktur wird sie wieder das, was sie sein sollte:
Ein Instrument zur Mitarbeiterbindung.
Kein Haftungsproblem.

Und noch etwas:
Seit dem StaRUG (2021) sind Geschäftsleiter verpflichtet, bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.

Eine unkontrollierte bAV-Landschaft kann genau das sein:
Eine schleichende Bestandsgefährdung.

Wer jetzt handelt, erfüllt nicht nur seine Sorgfaltspflicht.
Er schützt sein Unternehmen.
Und sich selbst.

Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.

Wir analysieren Ihre Situation.
Ohne Verkaufsdruck.
Ohne Provision im Hintergrund.
Nur Klarheit.


Gewerbezentrum.NRW
Ihr Ankerzentrum für Risikoanalyse und Unternehmensabsicherung


Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- und/oder Steuerberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder an Ihr Steuerbüro.